Free cookie consent management tool by TermsFeedUpdate cookies preferences
MIETRECHT

Die Anwaltskanzlei bietet hochspezialisierte Rechtsberatung im Bereich des Miet- und Pachtrechts an.

Vermieter oder Mieter, seien es Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen oder Industriebetriebe, werden betreut. Zudem werden Immobilien-Treuhandgesellschaften bei der Beratung, der Ausarbeitung von Verträgen für Wohn- und Geschäftsräume (Büros, Geschäfte, Einkaufszentren usw.) sowie bei sämtlichen gerichtlichen Streitverfahren in allen Instanzen unterstützt.

Vermieter und Mieter werden bei allen Problemstellungen im Zusammenhang mit Mietverträgen begleitet, sei es bei ordentlichen oder ausserordentlichen Kündigungen (wegen Zahlungsverzugs, Eigenbedarf usw.). Beratung wird auch bei der Erstellung von Mahnungen (Zahlungsverzug, Sorgfaltspflicht und Rücksichtnahme auf Nachbarn usw.), bei der Beurteilung von Mängeln am Mietobjekt und bei der Untermiete angeboten.

Die Kanzlei ist darüber hinaus in der Lage, gezielte Beratung auch im Bereich der speziellen Gewerbemietverträge anzubieten („Single Tenant“, Rohbaumiete, „Dach und Fach“, „Double Net“ oder „Triple Net“) sowie die notwendigen Schritte zum Schutz des Vermieters während der Mietdauer und nach dem Konkurs des Mieters einzuleiten.