Die Kanzlei unterstützt institutionelle Kunden, Inkassofirmen, Unternehmen und Privatpersonen bei Inkassoverfahren und Vermögensschutzmassnahmen.Sie berät auch Unternehmen in Konkurs- oder Nachlassverfahren und unterstützt sie im Rahmen einer Restrukturierung.
Insbesondere stehen wir den Gläubigern in allen Phasen des Inkassoverfahrens zur Seite, sei es im Rahmen der ordentliche Betreibung, des Konkurses oder der Pfandverwertung, beginnend mit dem Ausstellen des Zahlungsbefehl und dem anschliessenden Rechtsöffnungsverfahren, sei es provvisorisisch oder definitiv, bis zur eventuellen Ausstellung der Verlustschein.
Die Kanzlei bietet eine umfassende Beratung zu Kreditsicherungsverfahren durch gezielte Massnahmen wie Arrestmassnahen oder vorsorgliche Massnahmen im Konkurs, aber auch die gerichtliche Abwehr von Massnahmen der Betreibungs- oder Konkursämter, die Anmeldung von Forderungen im Konkurs, die Anfechtung von Kollokationspläne, die Erhebung von Anfechtungsklage oder die Anfechtung von Konkursgerichtsentscheiden.
Unterstützung wird auch bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheiden oder Konkursentscheide im Rahmen der Eintreibung von Schulden von Schuldnern mit pfändbarem Vermögen in der Schweiz geleistet.
Die Kanzlei verfügt auch über Erfahrung im Bereich der vorläufigen und definitive Nachlassstundung, wobei sie sowohl als Kommissar als auch als Berater der Schuldner tätig ist.